Rechtsstreit um die Handpan – Was bedeutet das für den Handpan-Unterricht?

Vielleicht habt ihr in den letzten Monaten mitverfolgt, dass die Firma PanArt, Hersteller des Instruments „Hang“, einen Urheberrechtsstreit gegen eine Reihe von Handpanherstellern führte. Der ursprüngliche Streit zieht sich schon seit mehreren Jahren. Es geht im Wesentlichen darum, ob die Handpans, die wir heute kennen, ein Urheberrecht von PanArt verletzen oder nicht.

In einer umfangreichen Crowdfunding-Kampagne hat die Vereinigung HCU (Handpan Community United) Mittel gesammelt, um den Prozess weiter führen zu können. Mittlerweile liegt ein Urteil vor, welches von den Parteien aber noch geprüft werden muss und angefochten werden kann. Wer sich das im Original anschauen möchte, findet es auf der Website von HCU: https://hcu.global/wp-content/uploads/2026/06/Judgement-Berne-2026German-1.pdf

Da das Urteil noch angefochten werden kann, ist zwar noch nichts verbindlich. Wir können aber schon mal einen Blick in die Zukunft wagen.

Kurzversion des Urteils

Das Gericht hat jedes Instrument, das vor Jahren zur Prüfung in den Prozess eingegeben wurde, einzeln geprüft und bewertet. Es gibt sowohl Instrumente , die das Urheberrecht verletzten, als auch solche, die unproblematisch sind. Es gibt dabei keine klare generelle Vorschrift, nach der Instrumente eindeutig bewertet werden können. Ausschlaggebend war jedes Mal, wie stark das Gesamterscheinungsbild dem Hang ähnelt. Es hat sich aber herauskristallisiert, dass die folgenden Merkmale eher dafür sprechen, dass keine Verletzung vorliegt:

  • Nicht alle Tonfelder sind im Kreis angeordnet, z.B. durch zusätzliche Mutant Notes auf der Oberseite
  • Das Instrument weist einen assymetrischen Look auf (z.b. Dome aus dem Zentrum versetzt, primär ovale Formen)
  • Das Instrument hat bottom notes, von denen mindestens eine konvex gestaltet ist, sich also nach außen wölbt
  • Günstig ist es auch, wenn das Instrument kein zentrales konvexes Tonfeld hat, sondern konkav oder mehrere Domes auf der Oberseite

Das bedeutet aber, dass viele der Handpans insbesondere im Einsteigersegment ohne bottom notes eine Urheberrechtsverletzung darstellen würden. Sollte das Urteil nicht angefochten werden und so rechtskräftig werden, werden die Hersteller derartige Instrumente voraussichtlich nicht mehr in den Handel bringen.

Wichtig ist zu beachten, dass das Urteil nur zwischen den beiden Parteien bindend ist. Gegen alle anderen müsste wieder neu prozessiert werden.

Wird es zukünftig keinen Handpanunterricht mehr geben?

Doch, ganz sicher! Der Prozess hat gezeigt, dass es definitiv Formen gibt, die unproblematisch sind. Der Trend hin zu mehr mutant notes und bottom notes läuft ohnehin schon länger und viele kaufen sich als erstes Instrument schon gleich eines mit mehr Noten. Hersteller werden zukünftig ihre Layouts leicht modifizieren, um im sicheren Bereich zu sein.

Es ist daher zu erwarten, dass in Workshops zukünftig tendenziell Extended Scales zum Einsatz kommen werden, weil sich der Markt einfach in diese Richtung weiterentwickeln wird. Für den Einstieg sind Extended Scales etwas komplexer, aber bieten auch viel mehr Möglichkeiten. Es macht also noch mehr Sinn, durch einem Workshop oder Einzelunterricht die Möglichkeiten herauszufinden.

Das Urheberrechtsgesetz soll aber vor allem Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe unterbinden. Nichts davon trifft auf den Unterricht zu, wie wir ihn kennen.

Mein Fazit

Mach dir keine Sorgen, wenn du eine Handpan besitzt, die zukünftig womöglich unter die Urheberrechtsverletzung fällt. Der größte Handlungsbedarf liegt erstmal bei den Herstellern, die bisher stark auf Handpans setzen, die dem Hang ähneln. Viele der Hersteller im Verfahren haben schon passende Pans im Angebot. Unklar ist natürlich, was mit Lagerbeständen geschehen wird und hier wird es für den ein oder anderen Hersteller / Händler sicher noch schwierig in nächster Zeit.

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